Die gängigen Arten von Feuerlöschanlagen in Gewerbe- und Industriebauten basieren auf Vorschriften, die in der Nachkriegszeit entwickelt wurden.
Damals wurden meist massive Gebäude errichtet aus nicht oder schwer entflammbaren Baustoffen. Auch die Einrichtungen und zu verarbeitenden Materialien in Gewerbebetrieben waren meist natürliche Stoffe, wie z.B. Holz, Stahl und Leichtmetalle. Kunststoffe, elektrische und elektronische Anlagen kamen nur in geringem Umfang vor. Allesamt Stoffe, die sich hervorragend mit Wasser löschen lassen. Dies hat sich wesentlich geändert.
Heutzutage müssen Gebäude möglichst flexibel gestaltet werden, so dass immer mehr Leichtbauwände eingesetzt werden. Die Einrichtungen sind in hohem Maße elektrifiziert, die Einrichtungen bestehen aus nicht natürlich hergestellten Stoffen. Die Lagerung erfolgt in Kunststoffboxen. Zudem ein hohes Maß an akkubetriebenen Geräten mit Lithium-Ionen-Akkus, vom Handy, Tablet, Laptop, bis zum Fahrrad und Automobil. Diese Risiken lassen sich mit Wasser nur schwer oder überhaupt nicht löschen.
Dieses Problem ist schon seit langem bekannt.
Aus diesem Grunde wurden Schaumlöschsysteme entwickelt, die wirkungsvoll waren. Die Löschwirkung basierte auf der Erstickung eines Brandes, indem der Brand einfach mit Schaum abgedeckt wird. Die Umwelt- und Gesundheitsgefährdung ist gravierend und es laufen Verfahren, Schaumlöschmittel EU-weit bis Anfang der 20er Jahre zu verbieten.
Der Sommer 2018 hat durch seine Trockenheit großflächige Niedrigwasser und sinkende Grundwasserspiegel gezeigt. Die Einsatztaktiken von Feuerwehren haben sich geändert. Wasser steht nicht immer und überall unbegrenzt zur Verfügung. Auch hier müssen Lösungen gefunden werden, die den Löschwasserbedarf drastisch reduzieren lassen.
Was tun?
Einfach abwarten bis ein Feuer selbsttätig erlischt, meist erst nach vollständigen Abbrand eines freistehenden Gebäudes ist auch keine Lösung.
Alternativen müssen mit den Feuerwehren abgestimmt werden, da sich das Löschmittel der Feuerlöschanlage keinesfalls negativ auf das Löschmittel der Feuerwehr auswirken darf. Alternative wirksame Lösung sind verfügbar, entsprechen jedoch nicht den üblichen Regelwerken und bedürfen meist eines erheblichen Überzeugungsbedarfes der Ämter, Feuerwehren und Versicherungen.
Die Einstufung der Brandgefahrenklassen, die sogenannte Klassifizierung des Risikos, muss in jedem Fall mit dem Brandschutzgutachter und den Sicherheitsfachkräften der Einrichtung, abgestimmt werden. Grundsätzlich müssen auch im Brandschutz innovative Lösungen eingesetzt werden, die auch mit der Entwicklung des Brandrisikos Schritt halten. Alle Beteiligten müssen offen für neues sein und nicht in starren Strukturen und altherkömmlichen Regelwerke verharren.